Vorsprung durch Weiterentwicklung

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der
nasevorn GmbH, FN 544457y.

Die nasevorn GmbH bietet – unter bestmöglicher Wahrung der Interessen des Kunden – die im Anhang angeführten Dienstleistungen, (Beilage ./1) nach dem Stand der Technik und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers, nach Maßgabe der nachstehenden Bedingungen an.

  1. Allgemeine Bestimmungen
    1. Allgemeine Geschäftsbedingungen

      Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche ausgehängt sind, gelten für sämtliche Dienstleistungen und auch Warenlieferungen der nasevorn GmbH.

      Sofern nichts anderes vereinbart, gelten diese Geschäftsbedingungen als maßgeblicher Vertragsbestandteil des zwischen der nasevorn GmbH und dem Kunden geschlossenen Auftrags.

      Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der nasevorn GmbH schriftlich bestätigt werden.

      Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht die nasevorn GmbH ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch die nasevorn GmbH bedarf es nicht.

      Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen. Gleiches gilt für Lücken.

    2. Social Media

      Die nasevorn GmbH weist den Kunden vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von „Social-Media-Kanälen“ (z.B. facebook, im Folgenden kurz: Anbieter) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte der nasevorn GmbH FN: 544457 y, Handelsgericht: Wien, UID: *** aus beliebigen Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das von der nasevorn GmbH nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden.

      Im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird zwar von den Anbietern die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, doch erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Wiedererlangung des ursprünglichen, rechtmäßigen Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit in Anspruch nehmen.

      Die nasevorn GmbH arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die sie keinen Einfluss hat, und legt diese auch einem Auftrag des Kunden zu Grunde. Ausdrücklich anerkennt der Kunde mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen.

      Die nasevorn GmbH beabsichtigt, den Auftrag des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien von „Social Media Kanälen“ einzuhalten. Aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann die nasevorn GmbH aber nicht dafür einstehen, dass die beauftragte Kampagne auch jederzeit abrufbar ist.

    3. Konzept- und Ideenschutz
      1. Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch die nasevorn GmbH treten der potentielle Kunde und die nasevorn GmbH in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde.

      2. Der potentielle Kunde anerkennt, dass die nasevorn GmbH bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.

      3. Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkshöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung der nasevorn GmbH ist dem potentiellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.

      4. Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkshöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategien definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristischer Prägung geben. Als Idee der nasevorn GmbH im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkshöhe erreichen.

      5. Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von der nasevorn GmbH im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.

      6. Sofern der potentielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von der nasevorn GmbH Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies der nasevorn GmbH binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.

      7. Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass die nasevorn GmbH dem potentiellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass die nasevorn GmbH dabei verdienstlich wurde.

      8. Der potentielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung zuzüglich 20 % Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei der nasevorn GmbH ein.

  2. Auftragserteilung

    Grundsätzlich wird der erteilte Auftrag in einem Auftragsschein festgehalten, welches vom Kunden und von der nasevorn GmbH zu unterfertigen ist. Dort werden die zu erbringenden Leistungen genau bezeichnet. Der Kunde erhält eine Abschrift.

  3. Preise / Kostenvoranschlag

    Grundsätzlich gelten die im Anhang angeführten Preise (Beilage./2)

    Sofern mündlich oder schriftlich durch die nasevorn GmbH die Preise bekannt gegeben werden, die voraussichtlich verrechnet werden, so gilt:

    1. Die Kostenvoranschläge sind, sofern nicht eine verbindliche Preisangabe extra vereinbart ist, iSd § 5 Abs 2 KSchG, nicht als gewährleistet. Die Kostenvoranschläge sind insofern unverbindlich und der Kunde hat unvorhergesehene Kostenüberschreitungen bis zu *** % des festgelegten Entgeltes jedenfalls hinzunehmen.
    2. Sollte es so sein, dass die Kosten darüber hinaus überschritten werden, so wird die nasevorn GmbH den Kunden – soweit möglich – vorher verständigen. Die nasevorn GmbH und der Kunde werden sohin den weiteren Ablauf einvernehmlich festlegen.
  4. Service / Leistungserbringung
    1. Leistungsumfang

      Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Auftrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch die nasevorn GmbH, sowie dem allfälligen Briefingprotokoll („Angebotsunterlagen“). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die nasevorn GmbH. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der nasevorn GmbH.

      Alle Leistungen der nasevorn GmbH (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.

      Der Kunde wird der nasevorn GmbH zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der nasevorn GmbH wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

      Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Die nasevorn GmbH haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird die nasevorn GmbH wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde die nasevorn GmbH schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, die nasevorn GmbH bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt der nasevorn GmbH hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.

    2. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter

      Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).

      Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden. Die nasevorn GmbH wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.

      Soweit die Agentur notwendige oder vereinbarte Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen der nasevorn GmbH.

      In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Agenturvertrages aus wichtigem Grund.

  5. Eigentumsrecht und Urheberrecht

    Alle Leistungen der nasevorn GmbH, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur und können von der

    nasevorn GmbH jederzeit - insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses -zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen der nasevorn GmbH jedoch ausschließlich in Österreich nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der Agentur setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der nasevorn GmbH dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der nasevorn GmbH, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.

    Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen der nasevorn GmbH, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der nasevorn GmbH und - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.

    Für die Nutzung von Leistungen der nasevorn GmbH, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist - die

    Zustimmung der nasevorn GmbH erforderlich. Dafür steht der nasevorn GmbH und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

    Für die Nutzung von Leistungen der nasevorn GmbH bzw. von Werbemitteln, für die die nasevorn GmbH konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Agenturvertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht - ebenfalls die Zustimmung der nasevorn GmbH notwendig.

    Die nasevorn GmbH ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die nasevorn GmbH und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

    Die nasevorn GmbH ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis) und Leistungen und Arbeiten, die für den Kunden erbracht wurden zu präsentieren, sofern diese schon veröffentlicht wurden und keiner gesondert vereinbarten Geheimhaltung unterliegen.

    Die Rechte zu etwaigen Unterlagen die Kunden im Zusammenhang mit oder im Zuge von Trainings, Workshops, Coachings oder sonstige durch die nasevorn GmbH erbrachten Leistungen zur Verfügung gestellt werden, verbleiben ausschließlich bei der nasevorn GmbH. Der Begriff Unterlagen bezieht sich hier sowohl auf digitale als auch analoge Medien wie zum Beispiel Folien, Handbücher, Arbeitsblätter, Flipcharts und Fotos vor, während und nach der Zusammenarbeit und ist im Zweifel weit auszulegen.

  6. Termine

    Die nasevorn GmbH wird, soweit möglich, vereinbarte Termine zur Fertigstellung / Lieferung einhalten.

    Treten unvorhergesehene Umstände ein, welche die Einhaltung der Termine nicht möglich machen, so wird die nasevorn GmbH einen neuen Termin für die Leistung / Lieferung nennen.

    Die nasevorn GmbH wird, soweit möglich, den Kunden über Verzögerungen beim Termin unterrichten.

  7. Zahlung

    Grundsätzlich gelten die Preise gemäß Aushang. Außer – siehe Kostenvoranschlag – es wäre etwas anderes vereinbart.
    Der Kunde hat den Endbetrag gemäß Rechnung nach Erhalt derselben unverzüglich zu begleichen. Die Zahlungskonditionen ergeben sich aus dem Aushang der nasevorn GmbH. Die nasevorn GmbH ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.

    Gegen Ansprüche des Serviceunternehmens kann der Kunde nur aufrechnen, wenn die Gegenforderung unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt.

  8. Warenlieferung
    1. Sofern im Rahmen des Vertrages mit der nasevorn GmbH Waren geliefert werden, so gilt, dass sämtliche gelieferten Waren bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen der nasevorn GmbH im Eigentum derselben bleiben. Diese Waren dürfen nur benutzt oder verbraucht werden, wenn die Forderungen vom Kunden beglichen sind. Verpfändungen oder auch Verkauf nach erfolgter Zahlungseinstellung, sind nicht gestattet. Pfändungen sind an die nasevorn GmbH zu melden.
    2. Für Lieferungen bestimmter Waren gelten folgende Sonderbestimmungen:
  9. Gewährleistungen/Reklamationen

    Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch die nasevorn GmbH, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen, sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.

    Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch die nasevorn GmbH zu. Die nasevorn GmbH wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde der nasevorn GmbH alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die nasevorn GmbH ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für die nasevorn GmbH mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.

    Es obliegt dem Auftraggeber die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Die nasevorn GmbH haftet gegenüber dem Kunden nicht für die Korrektheit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.

    Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber der nasevorn GmbH gemäß § 933b Abs 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen der nasevorn GmbH zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.

  10. Haftung und Produkthaftung

    In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der nasevorn GmbH und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung der nasevorn GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Mitarbeiter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen.

    Jegliche Haftung der nasevorn GmbH für Ansprüche, die auf Grund der von der nasevorn GmbH erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die nasevorn GmbH ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet die nasevorn GmbH nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat die nasevorn GmbH diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

    Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung der nasevorn GmbH. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.

  11. Datenschutz

    Der Kunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer, zum Zwecke Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden.

    Der Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail, Telefax oder Brief an die nasevorn GmbH, ds@nasevorn.at widerrufen werden.

  12. Erfüllungsort / Gerichtsstand

    Ist der Kunde kein Verbraucher iSd KSchG, so ist das Gericht am Sitze der nasevorn GmbH für sämtliche Streitigkeiten ausschließlich zuständig. Bei Verbrauchern ist jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel der Wohnsitz, gewöhnliche Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung des Kunden liegt. Wenn der Kunde seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, so bleibt das vorhin genannte Gericht weiterhin zuständig.